Krippen- und Kindergartenanmeldungen für das Kita-Jahr 2027/2028
Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Tageseinrichtung für Kinder. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder.
Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind seinen dritten Geburtstag hat, bis zu seiner Einschulung oder bis zu 40 Stunden wöchentlich beitragsfrei.
Ein Platz in der Kindertagesstätte oder in der Krippe fällt nicht automatisch an. Sie müssen Ihr Kind aktiv anmelden.
Zur Anmeldung des Kindes in einer Einrichtung der Samtgemeinde Holtriem gelangen Sie hier.

