Die Samtgemeinde Holtriem sucht ab dem 1. August 2025 eine/n Auszubildende/n (m/w/d) für den Beruf einer/eines Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung.
Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte dreijährige Ausbildung.
Ihre Aufgaben:
– Unterstützung bei der Bearbeitung von Verwaltungsangelegenheiten
– Mitwirkung in verschiedenen Fachbereichen, wie z.B. Einwohnermeldewesen, Bauverwaltung
– Erstellung von Schriftstücken
– Prüfung und Ausarbeitung rechtlicher Fragestellungen
Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie unter Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r in Niedersachsen | NSI (nsi-hsvn.de).
Ihr Profil:
– mindestens Realschulabschluss
– Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und ein freundliches Auftreten
– Selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
– Teamfähigkeit
– Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
Wir bieten:
– Eine fundierte Ausbildung in einem abwechslungsreichen Arbeitsumfeld
– Die Möglichkeit, verschiedene Bereiche der Verwaltung kennenzulernen
– Eine attraktive Ausbildungsvergütung nach den geltenden Tarifbestimmungen
– Eine zukunftssichere Ausbildung
– Jahressonderzahlung
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf und Zeugniskopien) bis zum 11.09.2024 an die Samtgemeinde Holtriem – Personalamt – Auricher Straße 9, 26556 Westerholt. Auch Bewerbungen via E-Mail sind möglich, nutzen Sie hierzu folgende E-Mail Adresse: info@holtriem.de. Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Reinsdorf (Tel. 04975/91 93 38) zur Verfügung. Vorausgesetzt wird mindestens ein guter Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit.
Alternativ besteht die Möglichkeit einer Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d). Wenn Sie bereits berufliche Erfahrungen in einem anderen Bereich gesammelt haben und sich für eine Karriere in der Verwaltung interessieren, freuen wir uns ebenfalls auf Ihre Bewerbung.
Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht zurückgesendet. Deshalb sollte auf das Versenden von originalen Zeugnissen und Bewerbungsmappen o.ä. verzichtet werden.
Ahrends, Samtgemeindebürgermeister