Grundsteuerreform in Niedersachsen
Zum 1. Januar 2025 gelten die neuen Regeln für die Grundsteuer. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die hierin formulierte Vorgabe, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvollziehbare und gerechte Grundlage zu stellen. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mussten daher im letzten Jahr gegenüber ihrem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben. Nach der Erstellung der Steuermessbescheide durch die Finanzämter und der Festlegung der neuen Hebesätze versendet die Samtgemeinde im Januar 2025 Grundsteuerbescheide nach der Reform. Hierzu weist die Samtgemeinde auf folgende Punkte hin:
Hebesätze der Mitgliedsgemeinden
Die Mitgliedsgemeinden nutzen die Reform nicht für eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens. Sie hat auf Grundlage aller neuen Grundsteuermessbeträge aufkommensneutrale Hebesätze ermittelt, welche die Räte im Dezember 2024 in einer Hebesatzsatzung für 2025 beschlossen hat.
- Gemeinde Blomberg – Grundsteuer A: 335 %, Grundsteuer B: 265 %, vorher jeweils 410 %
- Gemeinde Eversmeer – Grundsteuer A: 320 %, Grundsteuer B: 220 %, vorher jeweils 410 %
- Gemeinde Nenndorf – Grundsteuer A: 350 %, Grundsteuer B: 245 %, vorher jeweils 410 %
- Gemeinde Neuschoo – Grundsteuer A: 390 %, Grundsteuer B: 230 %, vorher jeweils 410 %
- Gemeinde Ochtersum – Grundsteuer A: 405 %, Grundsteuer B: 205 %, vorher jeweils 410 %
- Gemeinde Schweindorf – Grundsteuer A: 350 %, Grundsteuer B: 260 %, vorher jeweils 400 %
- Gemeinde Utarp – Grundsteuer A: 360 %, Grundsteuer B: 240 %, vorher jeweils 410 %
- Gemeinde Westerholt – Grundsteuer A: 245 %, Grundsteuer B: 260 %, vorher jeweils 395 %
Steuermessbescheide des Finanzamtes
Die von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer eingereichten Steuererklärungen wurden bei den Finanzämtern in über der Hälfte aller Fälle in einem automatisierten Massenverfahren bearbeitet. Das bedeutet, dass die Neubewertungen der Grundstücke zum Teil ohne weitere menschliche Interaktion in Steuermessbescheide umgewandelt wurden. Dieses Verfahren birgt das Risiko, dass diesen Prozess auch offensichtlich falsche Erklärungen automatisch „durchlaufen“ sind.
Das Finanzamt Aurich-Wittmund hat daher ein Prüfschema erstellt, mit welchem Grundsteuermessbeträge im Grundsteuerbescheid selber geprüft werden können. Es bietet Hinweise auf mögliche Fehlerquellen und gibt Antworten, wie Korrekturen herbeigeführt werden können.
Beispiel “Bescheid über die Grundsteueräquivalzbeträge”
Erläuterungen zur Wohn- und Nutzflächenberechnung
Hinweise des Finanzamts Aurich-Wittmund zum Grundsteuerbescheid