Energiebericht 2022
Nach dem Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz – NKlimaG) werden die Kommunen gem. § 17 dazu verpflichtet für das Jahr 2022 erstmalig einen Energiebericht zu erstellen und diesen bis zum 31.12.2023 zu veröffentlichen.
Der Energiebericht enthält mindestens folgende Angaben:
- die je Kalenderjahr bei der Kommune anfallenden Kosten für Strom- und Heizenergie, die diesen Kosten zugrundeliegenden Verbräuche und die damit verbundenen Emissionen von Kohlendioxid sowie
- die Verbräuche je Kalenderjahr an Strom- und Heizenergie derjenigen von der Kommune genutzten Gebäude, für die bei der Kommune Energiekosten anfallen und für die aufgrund von separaten Abnahmestellen Einzeldaten vorhanden sind, jeweils bezogen auf die Nutzfläche im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 26, auch in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 10 oder 22, des Gebäudeenergiegesetzes.
Der Verbrauch an Heizenergie ist einer Witterungsbereinigung auf Grundlage eines den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Verfahrens zu unterziehen.
Der als Anlage beigefügte Energiebericht für die Liegenschaften der Samtgemeinde Holtriem wurde mit einer Software der Firma NettCon, Leer, erstellt.