Trotz des Einspruchs vieler benachbarter Müller entschied die Königlich Hannoversche Landdrostei am 10. August 1849: “Dem Müller Eime Heien Siemons aus Uthwerdum wird zur Anlegung einer Kornwindmühle zwischen den Dörfern Westerholt und Nenndorf hiermit die Erlaubnis erteilt”.
1850 wurde sie dann als einstöckiger Galerieholländer errichtet. Der Schwiegersohn des Erbauers, Eime Heyen Schipper, nahm zunächst die Müllergeschäfte wahr. 1856 wurde die Mühle an Arend Janssen Müller, der 1858 verstarb, veräußert; die Witwe führte den Betrieb weiter. Durch Blitzeinschlag wurde die Mühle am 14. Juli 1872 völlig zerstört. Doch Witwe Müller ließ sie neu aufbauen und um ein Stockwerk höher aufsetzen. Weitere Eigentumswechsel: 1890 an Ulfert Meyen Peters aus Nenndorf, 1905 an Behrend Etjen Peters. Die Familie Peters blieb bis 1991 Eigentümer. Arnold Peters mahlte bis 1981 Korn. Allerdings ließ er dazu einen E-Motor aufstellen, den er im Krieg gegen Speck eingetauscht habe, wie Peters 1976 gegenüber der Presse berichtete. 1991 erwarb die Samtgemeinde Holtriem die Mühle.
Der “Zahn der Zeit” nagte auch an dieser Mühle. Der Heimat- und Verkehrsverein Holtriem beschloss deshalb Anfang 1974, die Mühle renovieren zu lassen. Mit Hilfe öffentlicher Mittel konnten diese Arbeiten 1976 durchgeführt werden. Die reithgedeckte Mühle ist wieder ein Schmuckstück geworden. Nachdem sie 1985 einen neuen Bunkler erhalten hat, ist sie wieder vollständig intakt und kann auch jederzeit besichtigt werden.
Die Windmühle gilt heute als das Wahrzeichen der Samtgemeinde Holtriem und wurde auch Bestandteil des Samtgemeindewappens. Gemeinsam mit dem 1992 gegründeten Verein „Mühlenfreunde Holtriem“ bemüht sich die Samtgemeinde Holtriem, die Mühle in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten.