Die Staatsanwaltschaft Aurich sieht – anders als die Bundeswehr – keinen hinreichenden Tatverdacht eines gefährlichen Eingriffes in den Luftverkehr (§ 315 StGB) durch die Deaktivierung…
Die Staatsanwaltschaft Aurich sieht – anders als die Bundeswehr – keinen hinreichenden Tatverdacht eines gefährlichen Eingriffes in den Luftverkehr (§ 315 StGB) durch die Deaktivierung…